Was gilt als Nacht – und welche Berechtigung brauchst du?
Nacht im Sinne der SERA-Verordnung ist der Zeitraum zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet, wenn die Sonne 6 Grad unter dem Horizont steht – in Mitteleuropa je nach Jahreszeit grob eine halbe Stunde bis knapp eine Dreiviertelstunde nach Sonnenuntergang. "Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang" ist also nicht die richtige Definition, auch wenn sie sich hartnäckig hält.
Um als PPL-Pilot nachts nach VFR fliegen zu dürfen, brauchst du die Nachtflugberechtigung nach FCL.810. Die Ausbildung umfasst Theorieunterricht und mindestens 5 Stunden Nachtflugzeit in der jeweiligen Luftfahrzeugkategorie, davon mindestens 3 Stunden mit Fluglehrer, darunter mindestens 1 Stunde Überlandflug-Navigation mit einem Überlandflug von mindestens 50 km Länge, sowie 5 Alleinstarts und 5 Allein-Landungen bis zum vollständigen Stillstand.
Die gute Nachricht: Die Nachtflugberechtigung ist unbefristet gültig. Sie muss nicht verlängert werden – deine Übung solltest du trotzdem aktuell halten.
Regeln und Ausrüstung für Nacht-VFR
Für Nacht-VFR gelten verschärfte Regeln. Willst du die Umgebung des Flugplatzes verlassen, musst du einen Flugplan aufgeben. Außerdem ist eine Sprechfunkverbindung zu unterhalten, und die Flugsicht darf grundsätzlich 5 km nicht unterschreiten.
Auch die Mindesthöhen steigen: Außer bei Start und Landung fliegst du nachts mindestens 1.000 ft über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 8 km um die geschätzte Flugzeugposition – über Bergland mindestens 2.000 ft. Der Grund liegt auf der Hand: Hindernisse, die du am Tag längst gesehen hättest, bleiben nachts unsichtbar.
Bei der Ausrüstung kommen zu den Tagesanforderungen unter anderem Positionslichter, ein Zusammenstoß-Warnlicht und eine ausreichende Instrumentenbeleuchtung hinzu. In Deutschland ist für motorgetriebene Luftfahrzeuge bei Nacht-VFR zudem ein Mode-S-Transponder mit Höhenübermittlung vorgeschrieben. Und für Passagierflüge gilt FCL.060: mindestens 1 Start, 1 Anflug und 1 Landung bei Nacht innerhalb der letzten 90 Tage – es sei denn, du besitzt eine Instrumentenflugberechtigung.
„Struktur schlägt Talent: jeden Tag 20 Minuten, Schwächen gezielt wiederholt, beim ersten Anlauf bestanden."Tom · Flugschüler:in mit SoloReady
Nachtflug-Praxis: Sehen und gesehen werden
Nachts fliegt dein Körper mit anderen Voraussetzungen. Die vollständige Dunkeladaptation der Augen dauert etwa 30 Minuten, und schon kurzes Blenden durch helles Licht wirft sie zurück. Deshalb: Cockpitbeleuchtung dimmen, Taschenlampe mit Rotlicht bereithalten und vor dem Start grelle Lichtquellen meiden. Schwache Lichter erkennst du am besten, wenn du leicht daran vorbeischaust – die Netzhautmitte ist nachts nahezu blind.
Dazu kommen optische Täuschungen: Beim Anflug auf eine hell erleuchtete Piste über dunklem Gelände droht der Black-Hole-Effekt, der dich zu tief anfliegen lässt. Schräge Lichterketten oder Sternenhimmel über dunkler Landschaft können einen falschen Horizont vorgaukeln. Die Gegenmittel: Gleitwinkelbefeuerung wie PAPI nutzen und den Anflug konsequent mit den Instrumenten gegenprüfen.
Plane nachts konservativer als am Tag: großzügige Kraftstoffreserven, beleuchtete Ausweichflugplätze entlang der Strecke und ein Wetterbild mit Puffer. Eine geschlossene Wolkendecke, die tagsüber lästig wäre, kann nachts zur echten Falle werden, weil du sie schlicht nicht siehst.
Prüfungsrelevanz: Zahlen, die sitzen müssen
Die Definition der Nacht ist ein Dauerbrenner: Gefragt ist die bürgerliche Dämmerung, als Distraktor steht fast immer "Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang" daneben. Ebenso beliebt sind die Zahlen der Nachtflugberechtigung nach FCL.810 – 5 Stunden, 3 Stunden mit Lehrer, 1 Stunde Überlandnavigation, 50-km-Flug, 5 Starts und 5 Landungen im Alleinflug.
Bei den Betriebsregeln solltest du die Mindesthöhen (1.000 ft, über Bergland 2.000 ft, jeweils über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 8 km) und die Flugplanpflicht beim Verlassen der Platzumgebung parat haben. Auch die Mindestflugsicht von 5 km bei Nacht wird gern abgefragt.
Eine feine, aber prüfungsrelevante Unterscheidung zum Schluss: Die Nachtflugberechtigung selbst läuft nicht ab – aber Passagiere darfst du nachts nur mitnehmen, wenn du die 90-Tage-Regel für Nachtstarts und -landungen erfüllst oder eine Instrumentenflugberechtigung hast.
Beispielfrage im Prüfungsstil
Wie ist "Nacht" im Sinne der SERA-Verordnung definiert?