Betriebliche Verfahren

Papiere, bitte: Was wirklich an Bord gehört

Welche Dokumente an Bord müssen, ist klassischer Prüfungsstoff der Betrieblichen Verfahren – und spätestens beim ersten Rampcheck auch sehr praktische Realität. Wer die Liste nach Part-NCO und die Ausnahme für Lokalflüge kennt, fliegt entspannt an jeder Kontrolle vorbei.

Die Pflichtdokumente nach Part-NCO

Für nichtgewerbliche Flüge mit nicht komplexen Luftfahrzeugen regelt NCO.GEN.135, welche Dokumente, Handbücher und Informationen an Bord mitzuführen sind. Zum Kern gehören: das Flughandbuch (AFM) oder ein gleichwertiges Dokument, der Eintragungsschein im Original, das Lufttüchtigkeitszeugnis im Original zusammen mit einer gültigen Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit (ARC) sowie – falls für das Muster erforderlich – das Lärmzeugnis.

Dazu kommen die Genehmigung der Luftfunkstelle (Frequenzzuteilung), der Nachweis der Haftpflichtversicherung, das Bordbuch beziehungsweise gleichwertige Aufzeichnungen für Luftfahrzeug und Ausrüstung sowie, falls vorhanden, die Mindestausrüstungsliste (MEL) und die Liste besonderer Genehmigungen.

Ergänzend verlangt die Regel flugbezogene Unterlagen: die Angaben des aufgegebenen ATS-Flugplans, sofern einer aufgegeben wurde, aktuelle und für die Strecke geeignete Luftfahrtkarten sowie die Informationen über Verfahren und Sichtzeichen beim Ansteuern durch abfangende Luftfahrzeuge – ein Detail, das viele Piloten überrascht, das aber ausdrücklich zur Mitführpflicht gehört.

Deine persönlichen Dokumente als Pilot

Unabhängig von den Bordpapieren gilt für dich als Lizenzinhaber die Regel FCL.045: Deine Pilotenlizenz und dein gültiges Tauglichkeitszeugnis musst du bei der Ausübung der Rechte immer mitführen. Zusätzlich brauchst du ein Dokument mit Lichtbild zur Feststellung deiner Identität – in der Praxis Personalausweis oder Reisepass.

In Deutschland kommt das Sprechfunkzeugnis dazu (BZF oder AZF, je nach Sprache und Flugregeln), das du beim Bedienen der Funkanlage nachweisen können musst. Bei Auslandsflügen gehören ohnehin Ausweisdokumente ins Gepäck, und je nach Zielland können weitere Nachweise sinnvoll sein.

Dein persönliches Flugbuch muss dagegen nicht an Bord sein – verwechsle es nicht mit dem Bordbuch des Flugzeugs. Trotzdem solltest du deine aktuelle Flugerfahrung sauber dokumentieren: Für die Mitnahme von Passagieren brauchst du mindestens drei Starts und drei Landungen mit dem entsprechenden Muster oder der Klasse in den vorangegangenen 90 Tagen – und im Zweifel musst du das belegen können.

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„Theorie im Van am Spot, Praxis am Wochenende — die App hat den Weg zum Schein entspannt gemacht."Mika · Flugschüler:in mit SoloReady

Praxis: Vorflugkontrolle der Papiere

Mach den Griff zur Dokumententasche zum festen Bestandteil deiner Flugvorbereitung – genauso selbstverständlich wie den Rundgang ums Flugzeug. Kritisch sind vor allem die Papiere mit Ablaufdatum: Die ARC ist in der Regel zwölf Monate gültig, der Versicherungsnachweis läuft jährlich ab. In Vereinen und Charterbetrieben schleichen sich hier gelegentlich Lücken ein – verantwortlich für die Vollständigkeit an Bord bist am Ende du als verantwortlicher Pilot.

Eine wichtige Erleichterung bietet NCO.GEN.135 für Lokalflüge: Bei Flügen, die am selben Flugplatz oder Einsatzort starten und landen, dürfen bestimmte Dokumente – darunter Eintragungsschein, Lufttüchtigkeitszeugnis mit ARC, Versicherungsnachweis und Bordbuch – dort aufbewahrt werden statt an Bord. Sobald du auf Überlandflug gehst und woanders landest, müssen sie mit ins Flugzeug.

Beim Rampcheck durch die Luftaufsicht läuft es dann genau diese Liste entlang: Bordpapiere, deine Lizenz mit Medical und Lichtbildausweis, Karten und Flugvorbereitung. Wer die Tasche im Griff hat, erlebt so eine Kontrolle als kurze Formalie – wer nicht, riskiert Bußgeld und eine unangenehme Diskussion auf dem Vorfeld.

Prüfungsrelevanz & typische Stolperfallen

Die Prüfung testet zuerst die Liste selbst: Welche Dokumente müssen an Bord, welche nicht? Beliebter Distraktor ist das persönliche Flugbuch des Piloten – es gehört nicht zur Mitführpflicht, im Gegensatz zum Bordbuch des Flugzeugs. Auch die Unterscheidung zwischen Lufttüchtigkeitszeugnis und ARC musst du sauber haben: Das Zeugnis bescheinigt die grundsätzliche Lufttüchtigkeit, die ARC deren regelmäßige Überprüfung – erst zusammen sind sie vollständig.

Zweiter Klassiker ist die Frage nach Original oder Kopie: Eintragungsschein und Lufttüchtigkeitszeugnis sind im Original mitzuführen. Und die Lokalflug-Erleichterung wird gern in Szenariofragen verpackt – etwa ob die Bordpapiere beim Platzrundentraining im Turm liegen dürfen (ja) oder beim Überlandflug zum Nachbarplatz (nein).

Mit SoloReady lernst du die Dokumentenliste nicht als stures Auswendiglernen, sondern über Szenariofragen im Prüfungsstil mit Erklärungen – so sitzt sie in der Theorieprüfung genauso wie beim ersten echten Rampcheck.

Beispielfrage im Prüfungsstil

Bei welchem Flug dürfen nach Part-NCO Dokumente wie Eintragungsschein und Lufttüchtigkeitszeugnis am Flugplatz aufbewahrt werden, statt an Bord mitgeführt zu werden?

Erklärung: NCO.GEN.135 erlaubt es, bestimmte Dokumente – unter anderem Eintragungsschein, Lufttüchtigkeitszeugnis mit ARC und Bordbuch – am Flugplatz aufzubewahren, wenn Start und Landung am selben Flugplatz oder Einsatzort erfolgen. Bei jedem Überlandflug mit Landung an einem anderen Platz müssen die Dokumente an Bord mitgeführt werden.

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