Kommunikation

BZF oder AZF? Finde dein Funkzeugnis

Ohne das passende Funkzeugnis darfst du in Deutschland den beweglichen Flugfunkdienst nicht ausüben – und ohne Funk kommst du an den meisten Plätzen nicht weit. Hier erfährst du, welches Zeugnis zu deinen Plänen passt und wie es mit der Sprachprüfung nach Part-FCL zusammenhängt.

Die Funkzeugnisse im Überblick

In Deutschland regeln eigene Vorschriften, wer am Flugfunk teilnehmen darf. Die Prüfungen nimmt die Bundesnetzagentur ab, und es gibt mehrere Zeugnisklassen: Das BZF II berechtigt zur Sprechfunkdurchführung nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache innerhalb Deutschlands. Das BZF I umfasst zusätzlich den englischsprachigen Sprechfunk bei VFR-Flügen – damit steht dir auch das Ausland offen, wo Englisch der Standard ist.

Daneben existiert das BZF E als rein englischsprachiges Zeugnis für den Sprechfunk nach Sichtflugregeln. Es richtet sich an Piloten, die von vornherein nur auf Englisch funken wollen. Die Königsklasse ist das AZF: Es wird für den Sprechfunk bei Flügen nach Instrumentenflugregeln benötigt und setzt fundierte englische Sprechfunkkenntnisse voraus.

Für deine PPL-Ausbildung heißt das ganz praktisch: Mit BZF II kannst du in Deutschland VFR fliegen und funken. Willst du ins Ausland oder an internationalen Plätzen auf Englisch arbeiten, brauchst du BZF I oder BZF E. Und wenn du später eine Instrumentenflugberechtigung anstrebst, führt am AZF kein Weg vorbei.

Funkzeugnis und Sprachvermerk: Zwei Paar Schuhe

Hier steckt eine der wichtigsten Feinheiten des Themas: Das Funkzeugnis der Bundesnetzagentur und der Sprachenvermerk (Language Proficiency) nach Part-FCL sind zwei getrennte Dinge. Das Funkzeugnis berechtigt dich zur Teilnahme am Flugfunkdienst. Der Sprachenvermerk in deiner Lizenz bescheinigt dagegen, dass du die verwendete Funksprache – Deutsch oder Englisch – auf einem ausreichenden Niveau beherrschst.

Gefordert ist mindestens Level 4 der ICAO-Skala. Dieser Vermerk ist befristet und muss regelmäßig erneuert werden; erst ab dem höchsten Level 6 entfällt die Wiederholungsprüfung. Ohne gültigen Sprachenvermerk darfst du die Sprechfunkrechte deiner Lizenz nicht ausüben – selbst mit einem gültigen Funkzeugnis in der Tasche.

In der Praxis werden die Sprachprüfungen oft im Rahmen der Ausbildung oder zusammen mit anderen Prüfungen organisiert. Kläre frühzeitig mit deiner Flugschule, wann du Funkzeugnis und Sprachenvermerk erwirbst – ideal ist es, das Funkzeugnis vor den ersten Solo-Überlandflügen in der Hand zu haben.

Flugschüler:in beim Lernen für die PPL-Theorie
„Theorie im Van am Spot, Praxis am Wochenende — die App hat den Weg zum Schein entspannt gemacht."Mika · Flugschüler:in mit SoloReady

So läuft die Prüfung – und so bereitest du dich vor

Die BZF- und AZF-Prüfungen bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. In der Theorie beantwortest du Fragen zu Funkverfahren, Vorschriften und Betriebsabläufen. Im praktischen Teil simulierst du komplette Funkgespräche: vom Rollen am Boden über den Ausflug aus der Kontrollzone bis zu besonderen Situationen. Beim BZF I kommt eine Übersetzungs- und Sprechfunkaufgabe auf Englisch dazu, beim AZF dreht sich alles um IFR-Verfahren auf Englisch.

Die beste Vorbereitung ist eine Mischung aus strukturiertem Lernen und Hörpraxis. Lerne die Sprechgruppen nicht als starre Floskeln, sondern verstehe die Logik dahinter: Wer ruft wen, was will er, welche Information gehört in welche Reihenfolge. Dann kannst du auch auf unerwartete Situationen reagieren – genau das prüfen die Prüfer gern.

Ein bewährter Trick: Höre echten Flugfunk mit, etwa bei Flügen mit Fluglehrer, und sprich Standardmeldungen laut vor dich hin, bis sie sitzen. Die Kombination aus Verstehen und automatisiertem Sprechen nimmt dir in der Prüfung die Nervosität.

Prüfungsrelevanz und typische Stolperfallen

In der PPL-Theorieprüfung im Fach Kommunikation wird das Thema Funkzeugnisse gern über Zuordnungsfragen geprüft: Welches Zeugnis berechtigt zu welchem Sprechfunk? Merk dir das Grundraster: BZF II – VFR deutsch, BZF I – VFR deutsch und englisch, BZF E – VFR englisch, AZF – IFR. Wer diese Matrix sicher abrufen kann, löst die meisten Fragen in Sekunden.

Stolperfalle Nummer eins: die Annahme, das BZF I sei für IFR ausreichend, weil es das 'höhere' BZF ist. Falsch – für IFR brauchst du immer das AZF. Stolperfalle Nummer zwei: Funkzeugnis und Sprachenvermerk gleichzusetzen. Beides wird getrennt geprüft und getrennt abgefragt. Stolperfalle Nummer drei: zu glauben, an unkontrollierten Plätzen in Deutschland sei gar kein Funkzeugnis nötig – sobald du den beweglichen Flugfunkdienst ausübst, brauchst du die entsprechende Berechtigung.

Plane strategisch: Wenn du ohnehin vorhast, im Ausland zu fliegen, lohnt sich der direkte Weg zum BZF I. Der Mehraufwand gegenüber dem BZF II ist überschaubar, und du ersparst dir eine zweite Prüfung.

Beispielfrage im Prüfungsstil

Du planst VFR-Flüge ins europäische Ausland, bei denen du den Sprechfunk in englischer Sprache durchführen willst. Welches Funkzeugnis benötigst du dafür mindestens?

Erklärung: Das BZF I berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache und ist damit die richtige Wahl für englischsprachige VFR-Flüge. Das BZF II gilt nur für deutschsprachigen Sprechfunk, das AZF wird erst für IFR-Flüge benötigt.

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